„ greift, wenn eine Erkrankung oder ein manifester, unerwünschter Gesundheitszustand bereits existiert. Die Vermeidung von Folgeschäden bzw. die Verminderung von Konsequenzen einer Krankheit stehen im Vordergrund dieser Maßnahmen.“
„ umfasst alle Maßnahmen, die vor dem Erstauftreten von Krankheiten oder unerwünschten Gesundheitszuständen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen richten sich an gesunde Personen ohne manifeste Symptome.“
„ dient zur Krankheitsfrüherkennung und Krankheitseindämmung. Der pathologische Prozess hat in diesem Präventionstyp bereits begonnen. Die betroffene Person muss jedoch noch nicht von der Erkrankung eingeschränkt sein. “